Beim Verkauf und der Vermietung gilt:
Energieausweis ist Pflicht seit 01.05.2014
Was schon mehrfach in den Medien gehört, aber oftmals nicht beachtet wurde, ist die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
Der Energieausweis war vor 2013 noch eine wenig beachtete Formalie der Energieeinsparverordnung aus 2009. Seit 2014 kann es teuer kommen, wenn Vermieter oder Verkäufer der Pflicht zur Angabe bei der Veröffentlichung der Energiedaten nicht nachkommen. Schließlich drohen im Nichtbeachtungsfall Bußgelder bis zu 15.000,00 €.
Sollte Ihnen kein Energieausweis vorliegen, helfen wir Ihnen bei der Beantragung und beraten sie unverbindlich. Wir arbeiten mit diversen ausstellungsberechtigten Firmen zusammen, sodass diese Formalie schnell erledigt wird.